Aufnahmekriterien für eine Reha am Ederhof
Indikationen
Kontraindikationen
Ziele der der jeweiligen Rehas: macht es Sinn diese zu unterteilen? Oder lieber allgemein verfassen?
Kooperationen mit transplant zentren mit Fachgesellschaften, Mitgliedschaften
Zertifiziert durch
Voraussetzungen für die Bewilligung einer Reha
1. Reha-Bedarf: Es liegt eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor
Es muss eine chronische oder schwerwiegende Erkrankung vorliegen, die die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit stark beeinträchtigt.
Bei Kindern z. B. Organtransplantation, chronische Nierenerkrankung, Herzerkrankung, starke Entwicklungsverzögerungen, psychische Belastung etc.
2. Reha-Fähigkeit: Das Kind ist körperlich und psychisch in der Lage, an der Reha teilzunehmen
Das bedeutet: Die Reha ist zumutbar und sinnvoll. Das Kind sollte z. B. nicht zu instabil oder zu krank sein, um an Reha-Maßnahmen teilzunehmen.
Auch Begleitung durch einen Elternteil ist hier wichtig – oft Voraussetzung bei kleinen Kindern.
3. Reha-Ziel: Die Reha hat realistische Erfolgsaussichten
Die Reha soll eine Verbesserung, Wiederherstellung oder Stabilisierung der Gesundheit bewirken.
Zum Beispiel:
Stärkung nach der Transplantation
Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit
Aufarbeitung psychischer Belastungen
Integration in Schule oder Alltag
4. Keine gleichwertige ambulante Alternative
Es darf keine vergleichbare ambulante Behandlungsmöglichkeit geben, die denselben Effekt hätte.
Ambulante Reha oder Therapien reichen nicht aus, um das Reha-Ziel zu erreichen.
5. Zuständigkeit des Sozialversicherungsträgers
Der richtige Kostenträger muss zuständig sein:
Gesetzliche Krankenkasse (GKV): medizinische Reha bei Kindern meist hier
Rentenversicherung (DRV): nur, wenn die spätere Erwerbsfähigkeit gefährdet ist
6. Formgerechter Antrag
Es muss ein korrekt ausgefüllter Reha-Antrag vorliegen, inklusive:
Ärztliche Stellungnahme oder Befundbericht
Begründung der Reha
Angabe einer Wunschklinik (optional, aber hilfreich)
❗️Wichtig: Kinder haben ein Recht auf Reha
Laut § 31 SGB V ist die medizinische Reha Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – auch für Kinder. Bei chronischen Erkrankungen muss die Kasse eine Reha bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.