Aufnahmekriterien für eine Reha am Ederhof

Indikationen

Kontraindikationen

Ziele der der jeweiligen Rehas: macht es Sinn diese zu unterteilen? Oder lieber allgemein verfassen?

Kooperationen mit transplant zentren mit Fachgesellschaften, Mitgliedschaften

Zertifiziert durch

Voraussetzungen für die Bewilligung einer Reha

1. Reha-Bedarf: Es liegt eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor

  • Es muss eine chronische oder schwerwiegende Erkrankung vorliegen, die die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit stark beeinträchtigt.

  • Bei Kindern z. B. Organtransplantation, chronische Nierenerkrankung, Herzerkrankung, starke Entwicklungsverzögerungen, psychische Belastung etc.

2. Reha-Fähigkeit: Das Kind ist körperlich und psychisch in der Lage, an der Reha teilzunehmen

  • Das bedeutet: Die Reha ist zumutbar und sinnvoll. Das Kind sollte z. B. nicht zu instabil oder zu krank sein, um an Reha-Maßnahmen teilzunehmen.

  • Auch Begleitung durch einen Elternteil ist hier wichtig – oft Voraussetzung bei kleinen Kindern.

3. Reha-Ziel: Die Reha hat realistische Erfolgsaussichten

  • Die Reha soll eine Verbesserung, Wiederherstellung oder Stabilisierung der Gesundheit bewirken.

  • Zum Beispiel:

    • Stärkung nach der Transplantation

    • Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit

    • Aufarbeitung psychischer Belastungen

    • Integration in Schule oder Alltag

4. Keine gleichwertige ambulante Alternative

  • Es darf keine vergleichbare ambulante Behandlungsmöglichkeit geben, die denselben Effekt hätte.

  • Ambulante Reha oder Therapien reichen nicht aus, um das Reha-Ziel zu erreichen.

5. Zuständigkeit des Sozialversicherungsträgers

Der richtige Kostenträger muss zuständig sein:

  • Gesetzliche Krankenkasse (GKV): medizinische Reha bei Kindern meist hier

  • Rentenversicherung (DRV): nur, wenn die spätere Erwerbsfähigkeit gefährdet ist

6. Formgerechter Antrag

  • Es muss ein korrekt ausgefüllter Reha-Antrag vorliegen, inklusive:

    • Ärztliche Stellungnahme oder Befundbericht

    • Begründung der Reha

    • Angabe einer Wunschklinik (optional, aber hilfreich)

❗️Wichtig: Kinder haben ein Recht auf Reha

Laut § 31 SGB V ist die medizinische Reha Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – auch für Kinder. Bei chronischen Erkrankungen muss die Kasse eine Reha bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.